Vermieterrechtsschutz

Sonntag, 22. April 2012

Mit einem Vermieterrechtsschutz schützen sich private Vermieter nicht nur gegen Klagen von Mietern. Sie sorgen auch für Fälle vor, in denen sie ihre Mietansprüche oder ihren Eigenbedarf durchsetzen wollen.

Wie für Mieter der Mietrechtsschutz, so ist für Vermieter der Vermieterrechtsschutz ein wichtiger Baustein der Rechtsschutzversicherung. Gerade für private Vermieter können etwa Einmietbetrüger, im landläufigen Sprachgebrauch meist als Mietnomaden bezeichnet, durch:

  • langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen
  • beträchtlichen finanziellen Schaden anrichten.

Ein Vermieterrechtsschutz bewahrt den Vermieter beim Versuch, seine Rechte vor Gericht durchzusetzen, in diesen Fällen vor der finanziellen Überlastung.

Vermieter-Rechtsschutz – Leistungsbereiche

Ein Vermieter- Rechtsschutz kann sich auf die verschiedensten Rechtsschutzversicherungs-Bereiche beziehen, meist enthält er aber:

  • einen Grundstücks – bzw. Wohnungsrechtsschutz,
  • einen Spezialrechtsschutz,
  • einen Schadensersatzrechtsschutz,
  • einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und eventuell auch
  • einen Steuerrechtsschutz

Der Vermieter-Rechtsschutz entfaltet dabei sowohl:

  • eine aktive wie
  • eine passive Wirkung.

D.h. dass der Vermieter einerseits vor Klagen von Vermietern geschützt ist und andererseits aber auch Mieter klagen kann. In beiden Szenarien übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, die Gebühren für den Anwalt, für Sachverständige, Gutachter und Zeugen.

Mögliche Rechtsschutzfälle

Kein Vermieter ist davor gefeit, Opfer eines sogenannten Mietnomaden zu werden. Diese im Versicherungsjargon als “Einmietbürger” bezeichneten Mieter bleiben die fälligen Mieten schuldig, weigern sich aber zugleich, das Mietobjekt zu verlassen. Dem Vermieter bleibt in diesen Fällen letztlich meist nichts anderes übrig als rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • die Räumungsklage
  • den Urkundenprozess und
  • das Mahnverfahren

Gerade der Weg über die Räumungsklage ist aber gewöhnlich langwierig – er dauert zwischen 6 bis 12 Monate – und kostenintensiv. Der Urkundenprozess, ein beschleunigtes Zivilprozess-Verfahren, oder das Mahnverfahren, das ohne Beweiserhebung einen einfach zu vollstreckenden Zahlungstitle erwirken soll, gehen zwar schneller über die Bühne – aber auch in diesen Verfahren können für den Vermieter hohe Kosten anfallen. Mit einem Vermieter-Rechtsschutz sind diese Kosten gedeckt.

Zum Tragen kann eine Vermieterrechtschutz-Versicherung aber bspw. auch bei einer Eigenbedarfskündigung kommen. Will der Vermieter nämlich sein derzeit vermietetes Eigentum in Zukunft selbst nutzen, muss er den Eigenbedarf juristisch schlüssig nachweisen können. Das Wissen und die Erfahrung eines Rechtsanwalts können hier entscheidend sein.

Tarife

Die Beiträge für eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • dem Leistungsumfang,
  • der Deckungssumme und
  • dem vereinbarten Selbstbehalt.

Für Versicherungsnehmer lohnt sich hier in jedem Fall ein genauer Vergleich der verschiedenen Rechtsschutzversicherer und ihrer Tarife, wie Sie Ihn etwa mit unserem Vergleichsrechner kostenlos und unverbindlich durchführen können.