Rechtsschutzversicherungen und Mediation
Mediation steht für die außergerichtliche Beilegung eines Konflikts. Sie wird mittlerweile nicht nur von der Bundesregierung gefördert, sondern auch von den deutschen Rechtsschutzversicherungsgesellschaften forciert, die ihren Kunden immer häufiger die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens einräumen. Dies schont die Nerven beider Seiten und hilft Zeit und Geld zu sparen.
Dass Mediationsverfahren, also die außergerichtliche Schlichtung rechtlicher Streitigkeiten, eine Chance bieten, die Zahl der überbordenden Gerichtsverfahren zu reduzieren, diese Idee ist in den vergangenen Jahren sowohl von der EU wie von der deutschen Bundesregierung aufgegriffen worden. Das Europäische Parlament hat dazu im Jahre 2008 eine einschlägige Richtlinie erlassen. Seit Herbst 2010 arbeitet die Bundesregierung daran, diese Richtlinie in Deutschland umzusetzen. Dies soll ein erster Schritt sein, mit dem die Mediation in Deutschland bundesweit gefördert wird.
Mediation in der Versicherungswirtschaft
Während die Politik noch versucht, die Mediation in eine rechtlich bindende Form zu gießen, sind Mediationsverfahren im Alltag aber bereits Praxis, besonders in der Versicherungsbranche. Wie aus einer jüngst durchgeführten Umfrage unter den Versicherungsgesellschaften des GDV, des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hervorgeht, haben die meisten deutschen Rechtsschutzversicherungsunternehmen die außergerichtliche Konfliktlösung bei Rechtsstreitigkeiten schon in ihr Programm aufgenommen. Rund drei Viertel der Rechtsschutzversicherer offerieren ihren Kunden mittlerweile Mediationsverfahren. Aber welche Vorteile bringt eine Mediationsverfahren für die Versicherungsnehmer?
Die Vorteile der Mediation
Wird zur Lösung eines Rechtsstreits der herkömmliche Weg über das Gerichtsverfahren gewählt, steht am Ende eine Konfliktpartei als Gewinner und die andere als Verlierer da. Ein Mediationsverfahren lässt nicht nur in dieser Hinsicht mehr Spielraum. In den meisten Fällen kann dadurch ein Konflikt:
- schneller
- nachhaltiger und meist
- einvernehmlich gelöst werden.
Die bisherige Erfolgsquote von ungefähr 80 % der Mediationsverfahren unterstreicht das deutlich. Kann im Zuge des Mediationsverfahrens keine Lösung gefunden werden, steht den Versicherungsnehmern aber zusätzlich weiterhin der Gang vor Gericht als Option zur Auswahl.
Noch wird das Mediationsverfahren von den Rechtsschutzversicherungskunden allerdings sehr zaghaft angenommen. Vielfach wissen die Versicherungsnehmer gar nicht, das es diese Option gibt. Von Seiten der Rechtsschutzversicherungsbranche erhofft man sich durch das in Ausarbeitung befindliche Mediationsgesetz einerseits eine breitere öffentliche Aufmerksamkeit. Andererseits insistiert man aber darauf, dass durch das Gesetz hohe Ausbildungs- und Qualitätsstandards für Mediatoren festgelegt werden, damit dieser Form der Konfliktlösung von den Kunden zukünftig mehr Vertrauen entgegengebracht wird.

