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	<title>Rechtsschutzversicherungen</title>
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			<item>
		<title>Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen im Test</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/verkehrs-rechtsschutzversicherungen-im-test/</link>
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		<pubDate>Sun, 15 Jul 2012 08:00:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stiftung Warentest hat in der Juli-Ausgabe ihres Verbraucherschutzmagazins Finanztest gut 90 Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen getestet. Was gemäßt Finanztest einen guten Verkehrsrechtsschutz ausmacht und zu welchen Ergebnissen der Test kam, lesen Sie hier.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stiftung Warentest hat in der Juli-Ausgabe ihres Verbraucherschutzmagazins Finanztest gut 90 Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen getestet. Was der Test ergab, lesen Sie hier.</strong></p>
<p>Auf Deutschlands Straßen ist zwar nur äußerst selten die sprichwörtliche Hölle los, statistisch betrachtet ereignen sich aber jede Minute beinahe 5 Verkehrsunfälle. Immer seltener gelingt es, mit seinem Unfallgegner eine einvernehmliche Lösung auszuhandeln und man muss sein Recht mit Hilfe eines Anwalts oder gar vor Gericht verteidigen. Die <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/verkehrsrechtsschutz/" target="_self">Verkehrs-Rechtsschutzversicherung</a> übernimmt in diesen Fällen unter anderem die Kosten:</p>
<ul>
<li>für den Rechtsbeistand,</li>
<li>für ein ev. Gerichtsverfahren und</li>
<li>für die dabei notwendigen Zeugen- oder Sachverständigenladung.</li>
</ul>
<p>Die deutsche Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest hat in der Juli-Ausgabe ihres Magazins Finanztest nun:</p>
<ul>
<li>91 Verkehrs-Rechtsschutzversicherung von</li>
<li>insgesamt 31 verschiedenen Rechtsschutzversicherern</li>
</ul>
<p>zum Vergleichstest gebeten. Getestet wurde dabei sowohl Tarife für Singles mit einem Kraftfahrzeug, für Familien mit einem oder mehreren Fahrzeugen und auch Personen ohne eigenes Kraftfahrzeug.<br />
Wie sich die Versicherungen geschlagen haben, zeigen wir Ihnen im Folgenden.</p>
<h2>Finanztest &#8211; was einen guten Verkehrsrechtsschutz ausmacht</h2>
<p>Was muss ein Verkehrs-Rechtsschutz können, damit er empfehlenswert ist? &#8211; Das Verbraucherschutzmagazin Finanztest gibt auf diese Frage gleich mehrere Antworten. Entscheidende Kriterien beim Verkehrsrechtsschutz-Test der Stiftung Warentest waren etwa:</p>
<ul>
<li>die breite des Leistungsspektrums,</li>
<li>das Verhältnis von Preis und personellem Versicherungsumfang und</li>
<li>die Auswahlmöglichkeit eines Tarifs ohne Selbstbehalt.</li>
</ul>
<p>Für das Magazin Finanztest ist das Leistungsspektrum einer Verkehrsrechtsschutzversicherung dann breit genug, wenn es nicht nur die Rechtsstreitigkeiten vor Gericht abdeckt, sondern auch einen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht und nach Unfällen bietet. Derart sind bspw. auch rechtliche Auseinandersetzungen beim Autoleasing, Autokauf oder mit einer Reparaturwerkstatt versichert.<br />
Den größten Rundum-Schutz zum günstigsten Preis bieten bei fast allen Rechtsschutzversicherern die Familientarife; entscheidender als die Frage Single- oder Familientarif ist laut Experten aber die Frage, mit oder ohne Selbstbeteiligung. Hierbei geht die Tendenz eindeutig in Richtung Verkehrs-Rechtsschutz ohne Selbstbehalt, da dieser nur unwesentlich teurer ist.</p>
<h2>Rechtsschutzversicherung Vergleich &#8211; Wer hat die Nase vorn?</h2>
<p>Wie der Test des Verbraucherschutzmagazins Finanztest zeigt, lohnt es sich, die verschiedene Angebote im Bereich der Verkehrsrechtsschutzversicherung genau zu <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">vergleichen</a>. Finanztest konnte:</p>
<ul>
<li>bei insgesamt 91 getesteten Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen nämlich</li>
<li>nur für 29 Versicherungsangebote eine Empfehlung aussprechen.</li>
</ul>
<p>Darunter ist auch der ein oder andere Verkehrsrechtsschutz für Radfahrer und Fußgänger.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Versicherungsbeitrag: die Regelungen des ARB</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/der-versicherungsbeitrag-die-regelungen-arb/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/der-versicherungsbeitrag-die-regelungen-arb/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 15 Jun 2012 10:55:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[In den ARB des GDV sind die Musterbestimmungen der deutschen Rechtsschutzversicherungen geregelt. Sie enthalten auch zahlreiche Richtlinien zum Versicherungsbeitrag, unter anderem auch zu den Folgen allfälliger Zahlungsversäumnisse.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In den ARB des GDV sind die Musterbestimmungen der deutschen Rechtsschutzversicherungen geregelt. Sie enthalten auch zahlreiche Richtlinien zum Versicherungsbeitrag, unter anderem auch zu den Folgen allfälliger Zahlungsversäumnisse.</strong></p>
<p>In regelmäßigen Abständen gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Musterbedingungen für Rechtsschutzversicherungsverträge heraus. Die unter dem Namen &#8220;<a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/was-versteht-man-unter-den-arb/" target="_self">Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung</a>&#8221; (ARB) zuletzt im Jahr 2010 erschienene Veröffentlichung enthält unter anderem Leitlinien:</p>
<ul>
<li>zum Inhalt der Rechtsschutzversicherungen,</li>
<li>zum Vertragsverhältnis,</li>
<li>Bestimmungen zu den verschiedenen Formen des Versicherungsschutzes und</li>
<li>ein genaue Definition der Rechtsschutzfäll.</li>
</ul>
<p>Unter den Bestimmungen zum Vertragsverhältnis finden sich auch detaillierte Regelungen zu den Versicherungsbeiträgen in der Rechtsschutzversicherung (§ 9) &#8211; darunter auch solche, die für Versicherungsnehmer unmittelbar von Interesse sind.</p>
<p><strong>Grundsätzliche Zahlungsmodalitäten Rechtsschutzversicherung </strong></p>
<p>In den ARB ist zunächst festgehalten, dass die Versicherungsbeiträge zur Rechtsschutzversicherung je nach Vereinbarung:</p>
<ul>
<li>monatlich,</li>
<li>viertel-,</li>
<li>halbjährlich oder</li>
<li>jährlich gezahlt werden können.</li>
</ul>
<p>In jedem Fall enthält der vom Versicherungsnehmer gezahlte Beitrag auch die Versicherungssteuer.</p>
<p><strong>Rechtsschutzversicherungen und verspätete Zahlungen</strong></p>
<p>Was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer einer <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">Rechtsschutzversicherung</a> den Beitrag nicht rechtzeitig einzahlt, ist ebenfalls detailliert in den ARB 2010 geregelt. Grundsätzlich wird dabei unterschieden die Zahlung bzw. Zahlungsversäumnis:</p>
<p>beim Erstbeitrag und<br />
bei den Folgebeiträgen.</p>
<p><em>Erstbeitrag: </em></p>
<p>Der erste Versicherungsbeitrag zur Rechtsschutzversicherung ist bis spätestens 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsschein zu entrichten. Verabsäumt der Versicherte diese Frist, gilt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der Einzahlung.<br />
Der Versicherungsnehmer muss allerdings auf dem durch einen eindeutigen Hinweis auf dem Versicherungsschein auf die rechtlichen Konsequenzen einer verspäteten Zahlung aufmerksam gemacht werden.<br />
Der Rechtsschutzversicherer hat bei nicht fristgerecht eingezahltem Erstbeitrag im Übrigen ein Rücktrittsrecht. Es gilt solange, bis der Beitrag bezahlt ist.</p>
<p><em>Folgebeiträge: </em></p>
<p>Wird eine fälliger Folgebeitrag verspätet eingezahlt, steht der Versicherte im Verzug &#8211; und zwar auch ohne Mahnung. Der Rechtsschutzversicherer kann einen Ersatz für den Schaden verlangen, der ihm durch den Zahlungsverzug entstanden ist.<br />
Bei einem nicht rechtzeitig eingezahlten Beitrag kann der Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer überdies schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen einräumen.<br />
Sie muss aufgeschlüsselt enthalten:</p>
<ul>
<li>rückständigen Beiträge,</li>
<li>Zinsen und andere Kosten,</li>
<li>die Rechtsfolgen.</li>
</ul>
<p>Verabsäumt der Versicherungsnehmer auch diese Zahlungsfrist, geht der Versicherungsschutz bis zur Zahlung verloren. Der Rechtsschutzversicherer hat in diesem Fall auch das Recht, den bestehenden Vertrag zu kündigen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsschutzversicherung &#8211; örtlicher Geltungsbereich</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/rechtsschutzversicherung-oertlicher-geltungsbereich/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/rechtsschutzversicherung-oertlicher-geltungsbereich/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 07:34:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in einem Rechtsschutzfall die Kosten für den Anwalt und die gerichtliche Verhandlung. Sie steht für diese Kosten auch ein, wenn der Versicherte im Ausland in einen Rechtsstreit verwickelt ist. Allerdings ist der Schutz hier lokal und zeitlich begrenzt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in einem Rechtsschutzfall die Kosten für den Anwalt und die gerichtliche Verhandlung. Sie steht für diese Kosten auch ein, wenn der Versicherte im Ausland in einen Rechtsstreit verwickelt ist. Allerdings ist der Schutz hier lokal und zeitlich begrenzt.</strong></p>
<p>Eine Rechtsschutzversicherung hat den Zweck, Versicherungsnehmer finanziell abzusichern, wenn diese in eine rechtliche Auseinandersetzung geraten. Die verschiedenen Lebensbereiche werden dabei von unterschiedlichen Rechtsschutzversicherungstypen abgedeckt:</p>
<ul>
<li>der Bereich Verkehr etwa vom Verkehrsrechtsschutz</li>
<li>das Privatleben bspw. vom Privatrechtsschutz</li>
<li>die Familie vom <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/familienrechtsschutz/" target="_self">Familienrechtsschutz</a> und</li>
<li>das Berufsleben vom Berufsrechtsschutz</li>
</ul>
<p>Doch wie sieht es mit dem örtlichen Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung aus? Gilt sie weltweit, bspw. auch auf Urlaubsreisen &#8211; und wenn ja, gibt es dabei Sonderregelungen zu beachten?</p>
<p><strong>Geltungsbereich Rechtsschutz</strong></p>
<p>In welchen Regionen dieser Erde eine in Deutschland abgeschlossene Rechtsschutzversicherung wirksam ist, das ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) geregelt. In der derzeit gültigen Fassung (ARB 2010) dieser zwar rechtlich nicht verbindlichen, aber branchenweit anerkannten vertraglichen Grundbestimmungen ist der örtliche Geltungsbereich einer deutschen Rechtsschutzversicherung unter § 6 geregelt. Dort heißt es, dass Rechtsschutz besteht, soweit die rechtlichen Interessen in:</p>
<ul>
<li>Europa (also auch in nicht EU-Staaten wie Norwegen oder der Schweiz),</li>
<li>den Anliegerstaaten des Mittelmeeres (etwa den Küstenländern Nordafrikas und Kleinasiens bzw. der Levante),</li>
<li>den Kanarischen Inseln oder</li>
<li>Madeira wahrgenommen werden.</li>
</ul>
<p>Im Klartext bedeutet das: Ist oder wäre eine Behörde oder ein Gericht in einem dieser Länder für ein behördliches oder gerichtliches Verfahren zuständig, dann besteht für den Versicherungsnehmer Rechtsschutz.</p>
<p>Der Rechtsschutz wehrt hier aber nicht unbegrenzt lange, zudem werden auch nicht immer alle Kosten  übernommen.</p>
<p><strong>Einschränkungen dieses Geltungsbereiches</strong></p>
<p>Bei den meisten Rechtsschutzversicherern unterliegt dieser Geltungsbereich zwei Einschränkungen:</p>
<ul>
<li>zum einen in zeitlicher und</li>
<li>zum anderen in finanzieller Hinsicht.</li>
</ul>
<p><em>Zeitliche Beschränkung</em></p>
<p>In den meisten Rechtsschutzversicherungen ist der Versicherungsschutz außerhalb Deutschlands auf <strong>sechs Wochen</strong> begrenzt. Wer einen Rechtsschutz für längere Auslandsaufenthalte benötigt, muss in der Regel einen gesonderten Tarif vereinbaren.</p>
<p><em>Kostenrahmen</em></p>
<p>Eine in Deutschland abgeschlossene Rechtsschutzversicherung übernimmt in einem ausländischen Rechtsschutzfall die Kosten in dem Umfang, wie er für denselben Fall in Deutschland anfallen würde. Das kann sowohl zu einer Unter- als auch zu einer Überdeckung führen, bspw. wenn die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt im Ausland teurer ist.<br />
Im Auge behalten sollte man als Versicherter zu guter Letzt auch, ob durch die  Rechtsschutzversicherung allfällige Reise- und Verwaltungskosten gedeckt sind. Wie ein <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">Vergleich </a>der Rechtsschutzversicherungen zeigt, ist dies aber meist der Fall.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Modernisierung des Kostenrechts &#8211; höhere Prämien?</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/modernisierung-des-kostenrechts-hoehere-praemien/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/modernisierung-des-kostenrechts-hoehere-praemien/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 10 May 2012 16:47:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsschutzversicherung übernehmen in Rechtsstreitigkeiten unter anderem die Kosten für die Gerichtsgebühren, für den Anwalt und für Sachverständige. Geht es nach dem Bundesministerium für Justiz, sollen diese Gebühren bald deutlich angehoben werden. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtsschutzversicherung übernehmen in Rechtsstreitigkeiten unter anderem die Kosten für die Gerichtsgebühren, für den Anwalt und für Sachverständige. Geht es nach dem Bundesministerium für Justiz, sollen diese Gebühren bald deutlich angehoben werden. </strong></p>
<p>Eine Rechtsschutzversicherung hilft dem Versicherten sicherzustellen, dass er, wenn er im Recht ist, auch Recht bekommt. Zu diesem Zweck übernehmen die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen &#8211; vom Verkehrsrechts- über den Familienrechts- bis hin zum <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/spezialrechtsschutz/" target="_self">Spezialrechtsschutz</a> &#8211; bei einem Rechtsschutzfall die Kosten für:</p>
<ul>
<li>den Anwalt,</li>
<li>die Gerichtsgebühren und</li>
<li>die Ladung von Zeugen oder Sachverständigen.</li>
</ul>
<p>Das Bundesministerium für Justiz hat vor wenigen Tagen einen Entwurf zum &#8220;Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts&#8221; vorgelegt. Der Entwurf enthält unter anderem Vorschläge zur Änderung:</p>
<ul>
<li>des Justizvergütungs- und</li>
<li>des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes</li>
</ul>
<p>Die Vorschläge sollen den Kostendeckungsgrad in der Justiz verbessern.<br />
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat nun eine Stellungnahmen zu diesem Entwurf abgegeben. Der GDV begrüßt die Änderungen und die darin angedachten Erhöhungen zwar grundsätzlich, er meldete aber Bedenken an.</p>
<p><strong>Änderungen Justizvergütungs &#8211; bzw. Justizentschädigungsgesetz</strong></p>
<p>Wie der GDV berichtet, sind im Gesetzesentwurf zum Kostenrecht ausgeprägte Erhöhungen insbesondere bei den Gebühren für die Sachverständigen angedacht. Nach Angaben diverser <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/stiftung-warentest-rechtsschutzversicherer-werden-besser/" target="_self">Rechtsschutzversicherer</a> können diese Erhöhung zu Mehrkosten im Bereich von 60% führen. Zwar würden die Sachverständigenexpertisen nicht in allen Bereichen diese enorme Teuerung nach sich ziehen, aber vor allem bei Gutachten:</p>
<ul>
<li>zu Mieten bzw. Pachten und</li>
<li>zu Kraftfahrzeugunfallursachen ist mit derartigen Mehrkosten zu rechnen.</li>
</ul>
<p>Der GDV weist deshalb darauf hin, dass diese Erhöhungen auf dem Gebiet der sozialrechtlichen Auseinandersetzungen, die häufig nach Gutachten verlangen, den Zugang zum Recht für viele Menschen erschweren könnte. Denn gerade die Fälle im Sozialrecht betreffen erfahrungsgemäß oft Menschen, die sehr wenig verdienen.</p>
<p><strong>Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes</strong></p>
<p>Erhöht werden sollen laut dem Gesetzesentwurf auch die Vergütungen für Anwälte, und das gleich in mehreren Bereichen, so etwa:</p>
<ul>
<li>beim Auffangwert,</li>
<li>beim Streitwert im Bereich eidesstattlicher Versicherungen,</li>
<li>bei den Einigungsgebühren,</li>
<li>bei der anwaltlichen Mitwirkung und</li>
<li>bei den Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrswidrigkeit.</li>
</ul>
<p>Dabei erfolgen die Eroberungen in diesen Bereichen nicht nur durch höhere Beträge, sondern teilweise auch durch strukturelle Anpassungen. Am Ende stehen in manchen Fällen doppelte Erhöhungen, die zu erheblichen Mehrkosten führen könnten.</p>
<p>Insgesamt hält der GDV die Änderungen bzw. Anpassung für nachvollziehbar und gerechtfertigt, in einigen Bereichen aber für zu hoch. Versicherungsnehmer müssten nicht nur mit höheren Prämien rechnen, sondern auch damit, dass sie ihre rechtlichen Interessen schwerer wahrnehmen können.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vermieterrechtsschutz</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/vermieterrechtsschutz/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/vermieterrechtsschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 22 Apr 2012 18:17:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherungen.org/?p=328</guid>
		<description><![CDATA[Mit einem Vermieterrechtsschutz schützen sich private Vermieter nicht nur gegen Klagen von Mietern. Sie sorgen auch für Fälle vor, in denen sie ihre Mietansprüche oder ihren Eigenbedarf durchsetzen  und nicht auf den Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen bleiben wollen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit einem Vermieterrechtsschutz schützen sich private Vermieter nicht nur gegen Klagen von Mietern. Sie sorgen auch für Fälle vor, in denen sie ihre Mietansprüche oder ihren Eigenbedarf durchsetzen wollen.</strong></p>
<p>Wie für Mieter der Mietrechtsschutz, so ist für Vermieter der Vermieterrechtsschutz ein wichtiger Baustein der Rechtsschutzversicherung. Gerade für private Vermieter können etwa  Einmietbetrüger, im landläufigen Sprachgebrauch meist als Mietnomaden bezeichnet, durch:</p>
<ul>
<li>langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen</li>
<li>beträchtlichen finanziellen Schaden anrichten.</li>
</ul>
<p>Ein Vermieterrechtsschutz bewahrt den Vermieter beim Versuch, seine Rechte vor Gericht durchzusetzen, in diesen Fällen vor der finanziellen Überlastung.</p>
<p><strong>Vermieter-Rechtsschutz &#8211; Leistungsbereiche</strong></p>
<p>Ein Vermieter- Rechtsschutz kann sich auf die verschiedensten Rechtsschutzversicherungs-Bereiche beziehen, meist enthält er aber:</p>
<ul>
<li>einen Grundstücks &#8211; bzw. Wohnungsrechtsschutz,</li>
<li>einen <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/spezialrechtsschutz/" target="_self">Spezialrechtsschutz</a>,</li>
<li>einen Schadensersatzrechtsschutz,</li>
<li>einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und eventuell auch</li>
<li>einen Steuerrechtsschutz</li>
</ul>
<p>Der Vermieter-Rechtsschutz entfaltet dabei sowohl:</p>
<ul>
<li>eine aktive wie</li>
<li>eine passive Wirkung.</li>
</ul>
<p>D.h. dass der Vermieter einerseits vor Klagen von Vermietern geschützt ist und andererseits aber auch Mieter klagen kann. In beiden Szenarien übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten, die Gebühren für den Anwalt, für Sachverständige, Gutachter und Zeugen.</p>
<p><strong>Mögliche Rechtsschutzfälle</strong></p>
<p>Kein Vermieter ist davor gefeit, Opfer eines sogenannten Mietnomaden zu werden. Diese im Versicherungsjargon als &#8220;Einmietbürger&#8221; bezeichneten Mieter bleiben die fälligen Mieten schuldig, weigern sich aber zugleich, das Mietobjekt zu verlassen. Dem Vermieter bleibt in diesen Fällen letztlich meist nichts anderes übrig als rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:</p>
<ul>
<li>die Räumungsklage</li>
<li>den Urkundenprozess und</li>
<li>das Mahnverfahren</li>
</ul>
<p>Gerade der Weg über die Räumungsklage ist aber gewöhnlich langwierig &#8211; er dauert zwischen 6 bis 12 Monate &#8211; und kostenintensiv. Der Urkundenprozess, ein beschleunigtes Zivilprozess-Verfahren, oder das Mahnverfahren, das ohne Beweiserhebung einen einfach zu vollstreckenden Zahlungstitle erwirken soll, gehen zwar schneller über die Bühne &#8211; aber auch in diesen Verfahren können für den Vermieter hohe Kosten anfallen. Mit einem Vermieter-Rechtsschutz sind diese Kosten gedeckt.</p>
<p>Zum Tragen kann eine Vermieterrechtschutz-Versicherung aber bspw. auch bei einer <em>Eigenbedarfskündigung </em>kommen. Will der Vermieter nämlich sein derzeit vermietetes Eigentum in Zukunft selbst nutzen, muss er den Eigenbedarf juristisch schlüssig nachweisen können. Das Wissen und die Erfahrung eines Rechtsanwalts können hier entscheidend sein.</p>
<p><strong>Tarife </strong></p>
<p>Die Beiträge für eine Vermieterrechtsschutz-Versicherung hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:</p>
<ul>
<li>dem Leistungsumfang,</li>
<li>der Deckungssumme und</li>
<li>dem vereinbarten Selbstbehalt.</li>
</ul>
<p>Für Versicherungsnehmer lohnt sich hier in jedem Fall ein genauer <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">Vergleich</a> der verschiedenen Rechtsschutzversicherer und ihrer Tarife, wie Sie Ihn etwa mit unserem Vergleichsrechner kostenlos und unverbindlich durchführen können.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/rechtsschutz-im-ermittlungsverfahren/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/rechtsschutz-im-ermittlungsverfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 15:33:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherungen.org/?p=318</guid>
		<description><![CDATA[Als Unternehmer, aber auch als Straßenverkehrsteilnehmer kann man trotz einer schlussendlich bewiesenen Unschuld schnell in ein behördliches Ermittlungsverfahren geraten. Der richtige Rechtsschutz kann hier von großer Hilfe sein und finanzielle Risiken vermeiden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Als Unternehmer, aber auch als Straßenverkehrsteilnehmer kann man trotz einer schlussendlich bewiesenen Unschuld schnell in ein behördliches Ermittlungsverfahren geraten. Der richtige Rechtsschutz kann hier von großer Hilfe sein und finanzielle Risiken vermeiden.</strong></p>
<p>Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle von Rechtsstreitigkeiten unter anderem die Kosten für den Anwalt, die Gerichtsgebühren und für Zeugen- bzw. Sachverständigenbefragungen. Sie tut dies auch im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung gegen den Versicherungsnehmer, insbesondere wenn dieser bspw.</p>
<ul>
<li>einen <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/spezialrechtsschutz/" target="_self">Spezial-Strafrechtsschutz </a>oder</li>
<li>einen Firmen-Rechtsschutz abgeschlossen hat.</li>
</ul>
<p><strong>Das Ermittlungsverfahren</strong></p>
<p>Das Ermittlungsverfahren hat den Zweck, bei einer Ermittlung wegen einer Straftat &#8211; der geringste Verdacht auf eine strafbare Handlung reicht aus &#8211; den genauen Sachverhalt bzw. Tatbestand zu klären. Ermittelt wird von den Strafverfolgungsbehörden und entschieden am Ende vom zuständigen Staatsanwalt. Dieser kann dann das Verfahren entweder:</p>
<ul>
<li>einstellen,</li>
<li>anklage erheben oder</li>
<li>einen Strafbefehl erlassen.</li>
</ul>
<p>Im Zuge des Ermittlungsverfahrens darf der Beschuldigte bzw. der Versicherungsnehmer etwa Beweisanträge einbringen oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Gerade ein kompetenter Rechtsbeistand kann in diesen oft langwierigen und nicht selten auch sehr teuren Verfahren sehr wichtig sein. Er kann dem Versicherungsnehmer entweder:</p>
<ul>
<li>zu einer außergerichtlichen Lösung des Verfahrens verhelfe oder</li>
<li>ihm für die Hauptverhandlung eine bessere Ausgangsposition verschaffen.</li>
</ul>
<p>Besonders häufig sind Ermittlungsverfahren bspw. im Verkehrsrecht bzw. bei Verkehrsstraftaten.</p>
<p><strong>Ermittlungsverfahren im Verkehrsrecht &#8211; ein Beispiel:</strong></p>
<p>Der Versicherte fährt ein Kind, dass aus der Lücke zweier parkender Autos hervorspringt, trotz angemessener Geschwindigkeit an und verletzt es schwer. Durch die schwere Verletzung des Kindes müssen die Behörden &#8211; obwohl dem Versicherten hier nichts vorzuwerfen ist &#8211; wegen fahrlässiger Körperverletzung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleiten. Mit dem richtigen Rechtsschutz &#8211; in diesem Fall einem Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen &#8211; stellt und bezahlt die Rechtsschutzversicherung dem Versicherten den Anwalt, der ihm bei der Einvernahme zur Seite steht.</p>
<p><strong>Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren &#8211; Firmen-Rechtsschutz</strong></p>
<p>Gerade für Unternehmer und Selbstständige kann der Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren sehr wichtig sein. In vielen Ermittlungsverfahren im Bereich des Unternehmensrechts werden aus einfachen Zeugen plötzlich Beschuldigte, da sich durch die Aussage Verstrickungen ergeben können, die zwar nie existiert haben, aber zunächst verdächtig erscheinen. Hier ist ein von der <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">Rechtsschutzversicherung</a> bezahlter Anwalt als Begleitung bei der Zeugenaussage sehr ratsam.<br />
Ein Anwalt kann zudem auch etwa eine sogenannte Schutzschrift verfassen. Sie kann vor allem bei Ermittlungsverfahren sehr wirksam sein, in denen gegen eine namentlich nicht benannte Person im Unternehmen ermittelt wird. Mit der Schutzschrift lässt sich die Ausweitung des Verfahrens auf andere Betriebsangehörige vermeiden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zweideutige Klausel zur &#8220;Kostenvermeidung&#8221; ungültig</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/zweideutige-klausel-zur-kostenvermeidung-ungueltig/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/zweideutige-klausel-zur-kostenvermeidung-ungueltig/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 24 Mar 2012 07:45:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherungen.org/?p=310</guid>
		<description><![CDATA[Die "Kosten- und Erschwerungsvermeidungs-Klausel" dient einigen Rechtsschutzversicherern dazu, sich immer wieder vor der Übernahme eines Rechtsschutzfalles zu drücken. Die Verbraucherzentrale Hamburg konnte diese Praxis nun mit Hilfe einiger OLG-Urteile stoppen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die &#8220;Kosten- und Erschwerungsvermeidungs-Klausel&#8221; dient einigen Rechtsschutzversicherern dazu, sich immer wieder vor der Übernahme eines Rechtsschutzfalles zu drücken. Die Verbraucherzentrale Hamburg konnte diese Praxis nun stoppen.</strong></p>
<p>Bei einem Rechtsstreit in der Folge eines Verkehrsunfalls, einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Mieter oder auch bei einer rechtlichen Zwist mit einem Nachbarn &#8211; für diese und viele andere Fälle kann man sich mit der passenden Rechtsschutzversicherung schützen. Die <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">Rechtsschutzversicherung</a> übernimmt dann die Kosten für:</p>
<ul>
<li>den Anwalt,</li>
<li>die Zeugenbefragung,</li>
<li>die Gerichtsgebühren,</li>
<li>die allenfalls notwendigen Sachverständigen und</li>
<li>immer öfter auf für eine außergerichtliche Einigung (Mediation).</li>
</ul>
<p>Doch in einigen Situationen entschlagen sich die Rechtsschutzversicherer und weigern sich, den Rechtsschutzfall zu übernehmen. Eine Ausschlussklausel, die sich häufig in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen befindet ist die sogenannte Kostenvermeidungsklausel. Sie lautet dem Prinzip nach meist so:</p>
<p><em>&#8220;Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.&#8221;</em></p>
<p>Die Verbraucherzentrale hat seit 2010 bislang 19 Klagen gegen verschiedene Rechtsschutzversicherer und deren oben dargestellte Klausel angestrengt.</p>
<p><strong>Kostenvermeidungsklausel &#8211; das Problem</strong></p>
<p>Die Verbraucherzentrale Hamburg vertritt die Meinung, dass diese Klausel für den Versicherungsnehmer nicht eindeutig nachzuvollziehen und deshalb rechtswidrig ist.<br />
Versicherte sind in der Regel weder Experten für Anwalts- noch Gerichtskosten. So ist es für sie im Vorhinein nicht abzuschätzen, welche:</p>
<ul>
<li>Rechtsberatungen und</li>
<li>Rechtsvertretungen</li>
</ul>
<p>kostengünstig und sinnvoll sind. Wer bspw. versuche, sich nach einer Kündigung mit dem Arbeitgeber außergerichtlich ins Einvernehmen zu setzen, könne mit Hinweis auf die Kostenvermeidungsklausel den Versicherungsschutz des <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/berufsrechtsschutz/" target="_self">Berufsrechtsschutzes</a> verlieren.<br />
Im Endeffekt weiß der Versicherte bei der Kostenvermeidungsklausel nicht, welche Verpflichtungen er bei einem Schadensfall hat.</p>
<p><strong>Wie urteilen die Gerichte?</strong></p>
<p>Die Rechtsmeinung der Verbraucherzentrale Hamburg teilen auch die meisten bisher mit dieser Frage betrauten Gerichte. So sind von den 19 verklagten Versicherern bisher:</p>
<ul>
<li>17 in erster Instanz und</li>
<li>6 in zweiter Instand von den zuständigen Oberlandesgerichten zu Gunsten der Verbraucherzentrale ausgegangen.</li>
</ul>
<p>Die Gerichte waren der Meinung, dass diese Klausel für unwirksam zu erklären und aus den Versicherungsbedingungen zu streichen sei.<br />
Nachdem inzwischen auch der Bundesgerichtshof angedeutet hat, dass er diese Klausel für unwirksam hält, haben nur erste Rechtsschutzversicherer wie die HDI-Gerling, Auxilia oder die Mecklenburgische diese Klauseln aus ihren Bedingungen gestrichen.</p>
<p>Verbraucherschützer raten allen Versicherungsnehmern, deren Rechtsschutzversicherer weiterhin mit dem Hinweis, der Versicherungsnehmer habe:</p>
<ul>
<li>die Kosten unnötig erhöht oder</li>
<li>die Erstattung erschwert,</li>
</ul>
<p>ablehnen, mit dem Verweise auf die bereits ergangenen Urteile rechtliche Schritte anzudrohen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsschutzversicherungen 2011</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/rechtsschutzversicherungen-2011/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/rechtsschutzversicherungen-2011/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 07:39:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherungen.org/?p=301</guid>
		<description><![CDATA[Aus dem Jahrbuch der Versicherungswirtschaft des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft geht hervor, dass sich der Rechtsschutzversicherungsmarkt im Jahr 2011 wieder erholt und die Krise in Folge der Wirtschaftsabschwungs 2009 überwunden hat. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aus dem Jahrbuch der Versicherungswirtschaft des GDV geht hervor, dass sich der Rechtsschutzversicherungsmarkt im Jahr 2011 wieder erholt und die Krise in Folge der Wirtschaftsabschwungs 2009 überwunden hat. </strong></p>
<p>Regelmäßig zum Ende jedes Jahres gibt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Jahrbuch der Versicherungswirtschaft heraus. In ihm sind auch die wichtigsten Kennzahlen zur Entwicklung des Rechtsschutzversicherungsmarktes enthalten wie etwa:</p>
<ul>
<li>die jährlichen Beitragseinnahmen,</li>
<li>die Anzahl der erledigten Versicherungsfälle oder</li>
<li>die Zahl der einzelnen Versicherungsverträge</li>
</ul>
<p>Ob nun im Verkehrs-, Familien-, Spezial- und <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/berufsrechtsschutz/" target="_self">Berufsrechtsschutz</a> oder in einem anderen Bereich der Rechtsschutzes: der Rechtsschutzversicherungsmarkt hat sich nach schwierigen Zeiten, die er auf Grund der großen Wirtschaftskrise 2008 durchlaufen musste, wieder gut erholt.</p>
<p><strong>Beitragseinnahmen der Rechtsschutzversicherungen</strong></p>
<p>Zum einen zeigen die Einnahmen der Rechtsschutzversicherer in den letzten Jahren wieder kontinuierlich nach oben:</p>
<ul>
<li>2009 waren es rund 3,2 Mrd. Euro,</li>
<li>2010 in Etwa 3,2 Mrd. Euro und</li>
<li>2011 beliefen sich die Einnahmen auf 3,3 Mrd. Euro, 2,0% mehr als im Vorjahr.</li>
</ul>
<p><strong>Erbrachte Versicherungsleistungen der Rechtsschutzversicherungen</strong></p>
<p>Umgekehrt, aber ähnlich positiv, ist der Trend zum anderen bei den erbrachten Versicherungsleistungen. Sie betrugen:</p>
<ul>
<li>2008 etwa 2,28 Mrd. Euro</li>
<li>2009 rund 2,42 Mrd. Euro</li>
<li>2010 ca. 2,34 Mrd. Euro, 3,1% weniger als im Jahr 2009</li>
<li>2011 ungefähr 2,35 Mrd.</li>
</ul>
<p>Die Leistungen in Höhe von rund 2,35 Mrd. Euro des Jahres 2011, die für Gerichts-, Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten aufgewendet wurden, bestätigen den rückläufigen Trend des Vorjahres. Dies liegt vor allem daran, dass 2009 die Ausgaben durch die hohe Zahl der Arbeitsrechtsschutzfälle in der Zeit der Wirtschaftskrise ungewöhnlich stark in die Höhe geschnellt sind.</p>
<p><strong>Bearbeiteten Rechtsschutzversicherungsfälle </strong></p>
<p>In den letzten Jahrzehnte kontinuierlich gestiegen ist auch die Zahl der Fälle, die von den <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">Rechtsschutzversicherungen</a> bearbeitet werden mussten:</p>
<ul>
<li>im Jahr 1980 waren es 2,23 Mio. Fälle</li>
<li>im Jahr 1990 waren es 2,99 Mio. Fälle</li>
<li>im Jahr 2000 waren es 3,47 Mio. Fälle</li>
<li>im Jahr 2009 waren es 3,88 Mio. Fälle</li>
<li>im Jahr 2010 waren es 3,82 Mio. Fälle</li>
</ul>
<p>33% der Schadensfälle entfielen dabei im Jahr 2010 auf das Vertrags-, Sachen- und Schadenersatzrecht, 28% auf das Verkehrsrecht, 16% auf das Arbeitsrecht und 23% auf andere Rechtsgebiete.<br />
Die Steigerung der Rechtsschutzfälle ist im langjährigen Trend nicht zuletzt auf die steigende Zahl der Rechtsschutzversicherungs-Verträge zurückzuführen. So gab es 1999 im Gesamtbereich des Rechtsschutzes rund 19,26 Mio. Verträge, 2010 waren es immerhin bereits 20,93 Mio. &#8211; ein Steigerung von fast 9%. Ein kurzfristiger Anstieg der Versicherungsfälle kann, wie etwa im Jahr 2009, aber auch ökonomische Ursachen haben.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsschutzversicherung &#8211; der Baurisikoausschluss</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/rechtsschutzversicherung-der-baurisikoausschluss/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/rechtsschutzversicherung-der-baurisikoausschluss/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 11:34:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherungen.org/?p=289</guid>
		<description><![CDATA[Wie bei allen anderen Versicherungen, gibt es auch bei den Rechtsschutzversicherungen eine ganze Reihe von Leistungsausschlüssen. Ein besonders wichtiger und umstrittener ist dabei der Baurisikoausschluss, der in den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung verankert ist. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie bei allen anderen Versicherungen, gibt es auch bei den Rechtsschutzversicherungen eine ganze Reihe von Leistungsausschlüssen. Ein besonders wichtiger und umstrittener ist dabei der Baurisikoausschluss, der in den ARB verankert ist. </strong></p>
<p>Beim Bau eines Eigenheims oder beim Erwerb eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung besteht immer das Risiko, in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt zu werden. Versicherungsnehmer, die darauf hoffen, sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen dieses Risiko versichern zu können, werden aber enttäuscht sein:</p>
<ul>
<li>denn die sogenannten Baurisiken sind aus den Leistungen aller Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen.</li>
</ul>
<p>Sie sind Teil der allgemeinen Leistungsausschlüsse, die in den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen (ARB) niedergelegt sind.</p>
<p><strong>Die Bestimmungen der ARB (2010)</strong></p>
<p>In der derzeit gültigen Fassung der <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/was-versteht-man-unter-den-arb/" target="_self">Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen</a> (ARB 2010) ist das Baurisiko unter § 3, Abs. 1, Ziffer d) unter den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten geführt. Das ausgeschlossene Baurisiko betriff:</p>
<ul>
<li>die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks, das zu Bauzwecken genutzt wird, oder eines Gebäudes, das der Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken nutzen will,</li>
<li>die Errichtung und Planung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles,</li>
<li>anzeige- bzw. genehmigungspflichtige bauliche Veränderung an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,</li>
<li>die Finanzierung eines der oben genannten Vorhaben.</li>
</ul>
<p>Trotz dieser Ausschlussregelungen in den ARB ist aber nicht jede Rechtsstreitigkeit im Bereich eines Bauvorhabens vom Rechtsschutzanspruch ausgeschlossen.</p>
<p><strong>Das Baurisiko in der gesetzlichen Praxis</strong></p>
<p>Besonders die Regelungen der älteren ARB-Fassungen haben zu zahlreichen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) geführt, etwa in den Bereichen:</p>
<ul>
<li>Erwerb eines Baugrundstücks und</li>
<li>Baufinanzierung.</li>
</ul>
<p>So stellte etwa der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2003 fest, dass der in den ARB 1975 zu den ausgeschlossenen Baurisiken gezählte <em>Erwerb eines Baugrundstücks</em> sehr wohl von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen ist.<br />
Im Bereich der <em>Baufinanzierungen</em> ist die Sachlage der maßgeblichen Urteile hingegen weit weniger überschaubar: Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2003 kommt etwa zu dem Schluss, dass eine Rechtsstreitigkeit über eine Baufinanzierung grundsätzlich nicht unter den Baurisikoausschluss fällt, mithin also von den Rechtsschutzversicherern zu übernehmen wäre. Dies betrifft aber nur die ARB 75 und nicht die anderslautenden Formulierung der nachfolgenden ARBs. Nach diesen Fassungen fallen auch jegliche Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung gegen die für die Finanzierung verantwortliche Bank unter den Baurisikoausschluss.</p>
<p>Der BGH hat schließlich auch festgestellt, das sich der Baurisikoausschluss ausschließlich auf die &#8220;Interessenwahrnehmung an der Planung und Errichtung eines mangelfreien Gebäudes bezieht&#8221;. Das heißt im Umkehrschluss: Schadensersatzansprüche, die nicht im Zusammenhang mit der Errichtung oder Planung von Gebäuden stehen, sind von der <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">Rechtsschutzversicherung </a>gedeckt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Stiftung Warentest &#8211; Rechtsschutzversicherer werden besser</title>
		<link>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/stiftung-warentest-rechtsschutzversicherer-werden-besser/</link>
		<comments>http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/stiftung-warentest-rechtsschutzversicherer-werden-besser/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 18:45:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>recht-auer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsschutzversicherungen.org/?p=260</guid>
		<description><![CDATA[Im Januar-Heft des Finanztest-Magazins hat die Stiftung Warentest 54 Rechtsschutzversicherungstarife untersucht. Zwar konnte kein getesteter Tarif vollständig unter die Lupe genommen, die Qualität der Rechtsschutz-Versicherungen hat sich zuletzt aber verbessert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Januar-Heft des Finanztest-Magazins hat die Stiftung Warentest 54 Rechtsschutzversicherungstarife unter die Lupe genommen. Auch wenn noch kein getesteter Tarif vollständig überzeugen konnte, insgesamt hat sich die Qualität der Rechtsschutzversicherungen aber verbessert.</strong></p>
<p>Im Recht sein und Recht bekommen, das sind zwei verschiedene Paar Schuh. Damit das nicht so bleibt, empfehlen Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest den Abschluss einer <a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/vergleich/" target="_self">Rechtsschutzversicherung</a>, die im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung etwa:</p>
<ul>
<li>die Anwaltskosten und</li>
<li>die Gerichtskosten (Auslagen und Gebühren) übernimmt.</li>
</ul>
<p>Doch nicht jeder Rechtsschutzversicherer deckt mit seinen Rechtsschutzversicherungen dieselben Leistungen ab, nicht jeder Rechtsschutz hat denselben Umfang und nicht jeder Versicherungstarif denselben Preis. Die Stiftung Warentest hat in der Januar-Ausgabe ihres Verbraucherschutzmagazins &#8220;Finanztest&#8221; zahlreiche Rechtsschutzversicherungen zum Qualitätstest antreten lassen. Doch welche Kriterien wurden angelegt, welche Probanden wurden getestet und wie haben sie abgeschnitten?</p>
<p><strong>Teilnehmer und Testkriterien</strong></p>
<p>Die Stiftung Warentest hat für ihren Versicherungsvergleich 54 Rechtsschutzversicherungstarife von 32 Rechtsschutzversicherungsunternehmen untersucht. Getestet wurden ausschließlich Familientarife, die sich an Privatpersonen richten und einen Komplettschutz aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz bieten. Wahlweise enthielten die getesteten Tarife auch einen Mietrechtsschutz und eine Selbstbeteiligung von maximal 150 Euro. Für das Testergebnis waren vor allem folgende Kriterien entscheidend:</p>
<ul>
<li>Verbraucherfreundlichkeit,</li>
<li><a href="http://www.rechtsschutzversicherungen.org/news/der-opfer-rechtsschutz/" target="_self">Opferrechtsschutz</a>,</li>
<li>Rechtsschutz für Streitigkeiten bei Kapitalanlagen,</li>
<li>Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht,</li>
<li>Verwaltungsrechtsschutz vor Gericht,</li>
<li>Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz bei Widerspruch,</li>
<li>Mediation.</li>
</ul>
<p><strong>Die Ergebnisse</strong></p>
<p>Die Stiftung Warentest zieht insgesamt ein positives Fazit ihres Rechtsschutzversicherungsvergleichs, insbesondere im Rückblick auf den letzten großen Test im Jahr 2009:</p>
<ul>
<li>2011 schlossen 25 der 54 getesteten Rechtsschutzversicherungstarife den Test mit der Note &#8220;gut&#8221; ab &#8211; 2009 waren es nur 17.</li>
<li>2011 schnitten 28 Probanden mit dem Ergebnis „befriedigend“ ab und nur ein Tarif musste mit der Note „ausreichend“ bewertet werden.</li>
</ul>
<p>Das beste Ergebnis erzielten die Tarife &#8220;DAS Premium&#8221;, &#8220;HDI-Gerling Rundum Sorglos&#8221; und &#8220;HDI Direkt Rundum Sorglos&#8221; mit einer Note 1,8.</p>
<p>Lobenswert befand die Stiftung Warentest auch, dass sich trotz der gestiegenen Qualität die Preise für die Rechtsschutzversicherungen 2011 auf einem ähnlichen Niveau bewegen wie 2009:</p>
<ul>
<li>2009 lag der Durchschnittstarif bei 317 rund Euro,</li>
<li>2011 bei ca. 321 Euro.</li>
</ul>
<p>Anders als die Tarifbezeichnungen aber vermuten lassen, kann keiner der getesteten Tarife einen Rundumschutz bieten, mit dem der Versicherungsnehmer in allen Rechtslagen akkurat versichert wäre. Mängel stellten die Prüfer des Magazins Finanztest vor allem im Bereich des Baurechts und des Familien- bzw. Scheidungsrechts fest.</p>
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