Archiv für Monat August 2011

Montag, 22. August 2011

Grundsätzlich haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge ordentlich, d.h. unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfirst, zu kündigen. Unter bestimmten Umständen gibt es jedoch auch die Möglichkeit zur außerordentlichen Vertragsauflösung.

Freitag, 12. August 2011

Eine Rechtsschutzversicherung ist dann steuerlich absetzbar, wenn sie einen Arbeitsrechtsschutz enthält. Die Höhe des Absatzbetrages richtet sich nach dem Prämienanteil des Arbeitsrechtsschutzes. Abzusetzen ist dieser Betrag unter den Werbekosten in der Anlage N.